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Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Zum 1. Januar 2023 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle, mit der die Zahlbeträge des Kindesunterhaltes festgelegt werden.

Der Kindesunterhalt wird sich ab Januar 2023 deutlich erhöhen. Ebenso wurde das Kindergeld einheitlich für alle Kinder auf 250,00 € erhöht.

Die Düsseldorfer Tabelle hat allerdings auch die Selbstbehalte für die Barzahlunterhaltsverpflichteten deutlich von 1.160,00 € auf 1.370,00 € bzw. bei Nichterwerbstätigen von 960,00 € auf 1.120,00 € erhöht.

Zudem ist die Höhe der Miete, die pauschal im Selbstbehalt mit 520,00 € enthalten ist, leichter zu korrigieren und der Selbstbehalt zu erhöhen, wenn eine höhere Miete angemessen ist.

Es lohnt sich daher auch für den Barzahlungsunterhaltsverpflichten zu prüfen, ob die Unterhaltszahlungen angemessen sind oder Grund für einen Abänderungsantrag geben.

Der Elternteil hingegen, in dessen Haushalt die Kinder leben, sollte überprüfen, ob der geschuldete Unterhalt gezahlt wird.

Ich berate und unterstütze Sie gerne bei der Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche!

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